
Aufnahme ins Programm
Nach dem Eingang ihres Antrags, teilen wir ihnen die Aufnahme ins Programm mit. Wenn Sie den Platz annehmen, benötigen wir noch ausführliche Unterlagen. Für die Teilnahme gelten die im Programm genannten Vertragsbedingungen.
Im Programmpreis enthalten
- Auswahlverfahren
- Vorbereitungstreffen (falls nötig)
- Ausführliche Informationsunterlagen
- Visaunterlagen
- Flug ins Gastland und zurück
- Unterkunft in einer Wohnung des Orient Academy im Gastland
- Betreuung durch unsere Mitarbeitern und Partnerinstitute im Gastland
Bezahlung
Die Programmkosten sind in drei-v Teilbeträgen zu entrichten. 30% des Preises nach Aufnahme in das Programm und nach Erhalt des Sicherungsscheins. Weitere 30% ca. 5 Wochen vor Reisebeginn. Der Restbetrag ca. 3 Wochen vor Reisebeginn, nach Erhalt der kompletten Reiseunterlagen. Mit der Aufnahme in das Programm erhalten Sie den Sicherungsschein der Reise.
Rücktritt
Vor Beginn der Reise können Sie uns einen Reiserücktritt ohne Angabe von Gründen (am besten schriftlich) mitteilen. Für den Fall des Rücktritts können wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Die Kosten sind bei Reiserücktritt wie folgt pauschalisiert:
- nach Annahme des Platzes:
10% des Programmpreises - ab 60 Tage vor Abreise:
30% des Programmpreises - ab 29 Tage vor Abreise:
40% des Programmpreises
Es steht Ihnen jedoch frei nachzuweisen, dass uns durch den Rücktritt ein Schaden nich entstanden oder dieser zumindest wesentlich geringer ist. Vor Reisebeginn können Sie kostenlos vom Programm zurücktreten, wenn wir Sie nicht spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt jedenfalls über Namen und Anschrift der für den Teilnehmer nach Ankunft bestimmten Gastfamilie und Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert und den Aufenthalt angemessen vorbereitet haben.
Versicherung
Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthaltes kranken-, Haftpflicht- und unfallversichert sein. Wenn Sie privat versichert sind und Ihre Versicherung im Gastland über eine Vertretung verfügt und anerkannt ist, können Sie gegebenenfalls Kosten sparen. Vereinbaren Sie mit Ihrer Versicherung eine Deckungs- und Abwicklungszusage für den Auslandsaufenthalt und informieren Sie uns im Detail darüber. Sollte dies nicht möglich sein, schließen wir die Versicherung für den Teilnehmer ab. Die Versicherungsgebühr ist nicht im Programmpreis enthalten.
Haftung des Veranstalters
Orient Academy haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Allgemeines
Wird der Aufenthalt infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Vorliegen eines Mangels muss der Teilnehmer die Schule bzw. Orient-Academy umgehend unterrichten und Abhilfe verlangen. Bei schuldhafter Nichteinhaltung sind Ansprüche insoweit ausgeschlossen. Vertragliche Ansprüche wegen Mängeln der Reise muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Diese Ansprüche verjähren in zwei Jahren ab dem vertragsgemäßen Reiseende. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Leistungs- und Preisänderungen
Orient Academy behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. Orient Academy verpflichtet sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Orient-Academy kann eine Preiserhöhung als Folge der Änderung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafen-Gebühren) oder der Wechselkurse vornehmen, wenn der Beginn des Aufenthaltes später als vier Monate nach Aufnahme ins Programm liegt. Die Erhöhung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich eine nach Vertragsabschluss entstehende Steigerung des von uns in einem Preiserhöhungsverlangen konkret zu benennenden Kostenfaktors auf den Programmpreis auswirkt.
Orient-Academy hat den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch bis drei Wochen vor Beginn des Aufenthaltes, über die Änderung in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Beträgt sie mehr als 5% des Programmpreises, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühr innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem gleichwertigen Aufenthalt zu verlangen, wenn iSt in der Lage ist, einen solchen Aufenthalt ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch uns dieser gegenüber geltend zu machen.
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